Fahrradstraßen, was macht diese Straßen aus !

Das Schild „Fahrradstraße“ ändert alles. Wirklich? Was dürfen Pkw-Fahrer auf Fahrradstraßen? Und was Radfahrer? Fahrradstraßen sind, wie der Name bereits sagt, Radlern vorbehalten.

„Sie bestimmen das Tempo und dürfen nebeneinander fahren“, wenn die Autofahrer nicht gerade einen Termin haben, und zum Warten keine Lust haben.

Für Pkw-Fahrer ist die Fahrradstraße verboten – es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es, etwa die Aufschrift „Kfz-Verkehr frei“. Das ist natürlich in Münster der Fall !

Auf allen Fahrradstraßen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Daran müssen sich nicht nur Autofahrer, sondern auch Radfahrer halten. Und wenn es ein Autofahrer eilig hat, dann muss er halt mal hupen.

Autofahrer müssen beim Überholen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu Radfahrern halten. Dabei gilt: „Autofahrer dürfen keinen Druck ausüben“ Das mit dem Abstand ist in Münster auf der Bismarckallee NICHT möglich ! Das Druck ausüben schon !

Pkw-Fahrer dürfen sich nicht an den Radlern vorbei zwängen. Sie sollten langsam heranfahren und bei günstiger Gelegenheit überholen. Günstig scheint in Münster der Moment zu sein, wenn die Geduld der Autofahrer zu Ende ist.

Auch wenn Radler auf Fahrradstraßen das Hoheitsrecht haben, dürfen sie nicht kreuz und quer auf der Straße herumfahren. Geht ja auch fast nicht, so breit ist die Bismarckallee ja nun mal nicht.

Das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrer. Auch wenn einem links und rechts die Autotüren „zuwinken“ ??

Also Leute (Radfahrer) fahrt vorsichtig ! Vielleicht ist die parallel verlaufende Scharnhorststraße sogar sicherer, weil breiter?

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